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   BAG, 20.06.1969 - 2 AZR 282/67   

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https://dejure.org/1969,1222
BAG, 20.06.1969 - 2 AZR 282/67 (https://dejure.org/1969,1222)
BAG, Entscheidung vom 20.06.1969 - 2 AZR 282/67 (https://dejure.org/1969,1222)
BAG, Entscheidung vom 20. Juni 1969 - 2 AZR 282/67 (https://dejure.org/1969,1222)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gerichtlicher Vergleich - Wegfall der Geschäftsgrundlage - Fortsetzung des Prozesses

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1969, 1658
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.06.1966 - II ZR 4/64

    Unwirksamkeit eines Vergleichs wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage durch das

    Auszug aus BAG, 20.06.1969 - 2 AZR 282/67
    Die Frage, ob die Geschäftsgrundlage eines gerichtlichen Vergleichs weggefallen ist, ist nicht durch Fortsetzung des durch den Vergleich erledigten Prozesses zu entscheiden (wie BGH 06.06.1966 2 ZR 4/64 = NJW 1966, 1658 = AP Nr. 11 zu § 794 ZPO).
  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 140/97

    Wiedereinstellungsanspruch

    Macht jedoch eine Partei nach Abschluß eines rechtswirksamen gerichtlichen Vergleichs geltend, die Geschäftsgrundlage des Vergleichs sei weggefallen, so ist diese Frage nicht durch Fortsetzung des durch den Vergleich erledigten Rechtsstreits, sondern in einem neuen Prozeß zu entscheiden (BGH Urteil vom 6. Juni 1966 - II ZR 4/64 - AP Nr. 11 zu § 794 ZPO; BAG Urteil vom 20. Juni 1969 - 2 AZR 282/67 - AP Nr. 16, aaO).

    Der Wegfall der Geschäftsgrundlage führt bei einem Prozeßvergleich regelmäßig gerade nicht dazu, daß die prozeßbeendigende Wirkung des Vergleichs rückwirkend beseitigt wird, sonst wäre das ursprüngliche Verfahren fortzusetzen; vorrangig ist stets die Vergleichsanpassung an die geänderten Umstände (Senatsurteil vom 20. Juni 1969 - 2 AZR 282/67 - AP Nr. 16 zu § 794 ZPO).

  • BVerwG, 27.10.1993 - 4 B 175.93

    Prozessvergleich - Rechtsnatur - Geschäftsgrundlage - Außergerichtlicher

    Führt ein Vergleich, sei es unmittelbar oder auch nur mittelbar, zur Beendigung des Rechtsstreits, so wird diese prozessuale Folge nicht im nachhinein wieder hinfällig, wenn die Entwicklung eine Wende nimmt, aus der sich Folgerungen für das materiellrechtliche Schicksal der Vereinbarung allenfalls für die Zukunft ableiten lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 1961 - BVerwG 1 C 93.58 - DÖV 1962, 423; BSG, Urteil vom 26. April 1963, a.a.O., BGH, Urteile vom 6. Juni 1966 - II ZR 4/64 - NJW 1966, 1658, vom 3. November 1971 - VIII ZR 52/70 - NJW 1972, 159 und vom 5. Februar 1986 - VIII ZR 72/85 - NJW 1986, 1348, BAG, Urteil vom 20. Juni 1969 - 2 AZR 282/67 - AP § 794 ZPO Nr. 16).
  • LAG Hessen, 17.12.1993 - 9 Sa 581/93

    Geltendmachung des Wegfalls der materiell-rechtlichen Geschäftsgrundlage nach

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  • BAG, 07.02.1985 - 2 AZR 46/84
    Soweit das Berufungsgericht angenommen hat, der vom Kläger weiter erhobene Einwand des Wegfalls der Geschäftsgrundlage müsse in einem neuen Verfahren überprüft werden, entspricht dies ebenfalls der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofes (Senatsurteil vom 20. Juni 1969 - 2 AZR 282/67 - AP Nr. 16 zu § 794 ZPO; BGH AP Nr. 11 zu § 794 ZPO).
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